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Barzahlung, Sonntag, 04.06.2023, 17:20 (vor 932 Tagen) @ sfn17
bearbeitet von Barzahlung, Sonntag, 04.06.2023, 17:23

Okay, wenn Du mir so kommst...

JeDi hat punktgenau argumentiert.

Nein, punktgenau argumentiert wäre es zu schreiben, dass der 6.6. noch nicht vorbei ist, genauso wie Corona noch nicht vorbei ist.

Das wäre punktgenau.

Einzuwenden, dass der Fall nicht fiktiv sei und deshalb nicht mit der EVO in der ab 7.6. gültigen Fassung argumentiert werden könne, ist nicht punktgenau.

Nein, ich halte es nicht mehr für angebracht, abstrakte Rechtsfragen mit der alten EVO zu beantworten. Daran wird sich in den nächsten 55h auch nichts mehr ändern. Das kann man freilich anders sehen.
Meine Sicht dazu ist aber die, dass wenn jemand in ferner Zukunft zu einer FGR-Frage diesen Thread findet, dass er doch möglichst aktuelle Infos bekommen soll.

Und ein gestern ist für die hier vorliegende Fahrkarte nicht so vorbei wie Silvester 1815, wenn der Fahrgast am nächsten Tag (=heute) seine Fahrt im Schutz der FGR fortsetzen will.

Schutzwürdigkeit bezieht sich auf die Hilfeleistung, der Pflicht zur Organisation eines alternativen Verkehrsdienstes bzw. sich daraus ergebenden Aufwendungssersatzansprüchen. Unter diesem Schutz steht er nun (erstmal) nicht mehr. Wenn er die Fahrt heute fortsetzen möchte, muss er sich mit dem Verkehrsangebot im SPNV zufrieden geben.


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