Kulanz oder FGR Quer-durchs-Land-Ticket (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 04.06.2023, 01:31 (vor 932 Tagen) @ Barzahlung

Dann kann er gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 EVO und § 11 Abs. 2 EVO Kostenersatz für eine Fernverkehrsfahrkarte einfordern bis zu einem Höchstbetrag von 120 Euro.

Hilf mir mal bitte auf die Sprünge: §11 EVO regelt doch Dinge zu Schlichtungsstellen. Maßgeblich ist mE §8(2) EVO mit einem Höchstbetrag von 80€.

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Weg mit dem 4744!


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