Kulanz oder FGR Quer-durchs-Land-Ticket (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Sonntag, 04.06.2023, 00:45 (vor 299 Tagen) @ Elefant01

im "Teil D der Tarifvefingungen für Tageskartenangebote des Deutschlandtarifs" ist unter Punkt 5.1 zu lesen, dass wegen des Charakters der Fahrkarte als "erheblich ermäßigtes Angebot" die Aufwendungen für die Benutzung eines anderen Zuges nicht erstattet werden.

Was hat das damit zu tun?
Er konnte die Reise wegen einer Zugverspätung nicht innerhalb des Gültigkeitszeitraums des Tickets abschließen und will nun zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Nahverkehr weiterfahren. Da steht ihm eine Verlängerung der Gültigkeit des Tickets zu.

Andere behaupten sogar, man könnte das QDL jetzt ohne besondere Bescheinigung ein Jahr lang flexibel benutzen, um die Fahrt abzuschließen. Was übrigens weder der Rechtsauffassung der DB, noch der des EBA entspricht.

Darüber hinaus hat man, wenn man andernfalls stranden würde, sehr wohl Anspruch auf Kostenersatz für die Nutzung anderer Züge. Die dürfen sogar reservierungspflichtig sein.
Vorraussetzung ist nur, dass die Kontaktaufnahme mit der Bahn nicht möglich war oder Kontakt aufgenommen wurde und die Bahn keinen Taxi- oder Hotelgutschein ausgegeben hat.

Dann kann er gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 EVO und § 11 Abs. 2 EVO Kostenersatz für eine Fernverkehrsfahrkarte einfordern bis zu einem Höchstbetrag von 120 Euro.

Die Entscheidung war ja aber eine andere.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum