Viel Unwissen hier (Allgemeines Forum)

Bremer, Bremen, Sonntag, 04.06.2023, 10:37 (vor 933 Tagen) @ pankower99

Gemäß Fahrgastrechten darf die Fahrt bei Ausfall zu einem späteren Zeitpunkt (innerhalb eines Jahres) nachgeholt werden. Es ist kein neues Ticket erforderlich.

Ansonsten Vollerstattung via Fahrgastrechten. Das geht, obwohl es relationslos ist, da man es ja trotzdem dafür verwenden wollte.


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