Viel Unwissen hier (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Sonntag, 04.06.2023, 11:56 (vor 326 Tagen) @ Bremer

Gemäß Fahrgastrechten darf die Fahrt bei Ausfall zu einem späteren Zeitpunkt (innerhalb eines Jahres) nachgeholt werden.

Dass man das ohne Bescheinigung ein Jahr lang tun könne ist aber eher nur Deine persönliche Meinung oder gibt es dazu Rechtsprechung? Vielleicht kennzeichnet Du das auch so.

Ein massentauglicher Rat ist das jedenfalls nicht, denn damit läuft man bei den Fahrscheinkontrollen und auch bei den Nacherhebungsstellen mit Garantie ins Messer.

Die DB will, dass man sich die Verlängerung der Gültigkeit auf dem Ticket bescheinigen lässt.
Wenn Du meinst, dass man das nicht einfordern könne, dann setz Dich mit Deinem August 9-Euro-Ticket in den Zug, lass den Zugbegleiter eine FN erstellen, lass es vor Gericht gehen und berichte uns über den Ausgang. Dann haben hier alle Klarheit.


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