Mal eine Frage (Fahrkarten und Angebote)

gnampf, Donnerstag, 01.06.2023, 18:53 (vor 937 Tagen) @ nscharrn

Wahrscheinlich ähnlich wie jetzt schon. Die Automatik weiß nichts von der Überfüllung sondern betrachtet nur die daraus entstandene Verspätung. Ergibt sich aus der keine Erstattung lehnt sie entweder ab oder gibts an einen Bearbeiter. Und der Bearbeiter lehnt ja auch jetzt gerne einfach erstmal ab, egal wie der Fall ausschaut. Dann kannste Einspruch einlegen und begründen, danach wird dann neu gewürfelt.
Prinzipiell sicher ein Streitfall. Einerseits ist die Verspätung durch die Reisenden verursacht worden (sofern der Zug nicht zufällig einen Zugteil zu wenig hatte oder so), wäre also kein Fall für die Fahrgastrechte mehr. Aber das ganze hätte die DB ja auch verhindern können, durch ausreichende Kapazitäten, Auslastungssteuerung, etc. Also doch ein Fall für die Fahrgastrechte.
Am Ende also wohl 50/50-Chance, auch abhängig davon wie hartnäckig du bist. Also nix anderes als jetzt auch schon.


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