Rausschmiss aus Zug mit Flexticket - aber ohne Reservierung (Fahrkarten und Angebote)

JanZ, HB, Donnerstag, 01.06.2023, 15:39 (vor 935 Tagen) @ gnampf
bearbeitet von JanZ, Donnerstag, 01.06.2023, 15:39

Die andere Frage ist, ob bei einem überfüllten Zug zwischen Fahrgästen mit Reservierung und solchen ohne unterschieden werden darf, aber das fällt dann vermutlich unter das Hausrecht.


Ist halt die einfache Formulierung für "Fahrgäste ohne Sitzplatz", denn problematisch sind natürlich nur die stehenden Reisenden.

Was ist denn daran "einfacher"? "Fahrgäste ohne Sitzplatz" finde ich weder länger, noch schwerer zu sprechen, noch schwerer zu verstehen als "Fahrgäste ohne Reservierung".

Und was erwartete der Flexpreisinhaber denn? Das die DB den Zug komplett ausfallen läßt, damit er nicht alleine ist? Den Zug überfüllt fahren zu lassen ist nunmal keine Option, da sicherheitsrelevant. Den Zug verstärken, wenn er nicht bereits die mögliche Länge erreicht hat? Klar, kann man machen, dauert dann aber länger als auf den nächsten Takt zu warten.

So ist es, das meinte ich mit der Frage, was mit dem postulierten "Recht" genau gemeint sein soll.

Wenn überhaupt stellt sich also die Frage ob die DB mehr Fahrscheine für den Zug verkaufen durfte, als er Plätze hat.

Wir wissen allerdings nicht, wie viele der Flexpreisinhaber in dem Zug eine Fahrkarte "für" diesen Zug hatten. Es zeichnet einen Flexpreis ja gerade aus, dass man eben jeden Zug nehmen kann. Abgesehen davon, dass es immer noch so Dinge wie die BC 100 und Streckenzeitkarten gibt.

Und die Antwort ist ja. Ist ja sogar beim Flugverkehr normale vorgehensweise. Wollte man das verhindern wären wir wieder bei der Pflichtreservierung.

Den Schluss finde ich spannend. Wenn es das sogar im Flugverkehr gibt, wo ja eben keine Stehplätze möglich sind, warum verhindert eine Pflichtreservierung dann Überbuchung?


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum