Wie bindend ist Wegeangabe auf den FV-Fahrkarten? (Allgemeines Forum)

musicus, Mittwoch, 29.03.2023, 09:33 (vor 406 Tagen) @ sibiminus
bearbeitet von musicus, Mittwoch, 29.03.2023, 09:35

Verglichen mit den kryptischen Fahrscheinangaben so mancher Verbünde sind sowohl DB- als auch D-Tarif erfrischend leicht verständlich.

Wenn sie denn auch zur beim Kauf angegebenen Reiseverbindung passen...

Um an eine Fahrkarte zu gelangen, muss ein verständiger Kunde aber Angaben zum Weg machen, insofern wird er das auf der erhaltenen Fahrkarte kontrollieren.

Nein. Das wird er nur in den seltensten Fällen tun. Und das ist i.d.R. auch nicht zu beanstanden. Angesichts eines fahrplanbasierten Verkaufs darf die Kundschaft wohl darauf vertrauen, dass der erstellte Fahrausweis dem gewählten Reiseweg auch entspricht - und zwar insbesondere dann, wenn im selben Buchungsprozess dieser Weg auch auf dem entstandenen Beleg dokumentiert bzw. in der App ersichtlich ist.
Alles andere hielte ich für unwirksam, weil irgendwo zwischen überraschend und Arglist.

Im Übrigen ist die Fahrkarte nach einhelliger Meinung Beweis über den Beförderungsvertrag und dessen Bedingungen, also auch den Weg.

Ein Beweis, ja. Nicht auszuschließen, dass weitere Beweise über die abgegebenen Willenserklärungen und den zustandegekommenen Beförderungsvertrag vorliegen und damit entsprechend zu würdigen sind.

Zurück zum konkreten Fall: Wenn die Fahrkarte auf den längeren Weg lautet wird der Übergang auf den direkten Weg 0 Euro kosten. DB-EVUs sind angewiesen das so ohne Weiteres (ohne Übergang) zu akzeptieren, die Formulierung im Tarif gäbe aber Anlass zu kleinkarierter Beanstandung.

Auch das ist nix neues.
Nota bene: Fahrausweis, Tarif, und Kontrollpersonal könnten jeweils einzeln wie auch in beliebiger Kombination zum individuellen Beförderungsvertrag in Widerspruch stehen. Für Reisende glücklicherweise nicht ernsthaft von Bedeutung.


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