Wie bindend ist Wegeangabe auf den FV-Fahrkarten? (Allgemeines Forum)

musicus, Mittwoch, 29.03.2023, 09:20 (vor 386 Tagen) @ Bahngenießer

Einmal hat ein Zugbegleiter zwischen Köln und Solingen meine Fahrkarte beanstandet, da meine Fahrkarte nur über Düsseldorf (Umweg), nicht aber über Solingen (direkter Weg) gültig sei.

Immerhin erweckt die aufgedruckte Wegevorschrift diesen Anschein.

Ich frage mich nun:
Ich wähle beim Fahrkartenkauf definitiv Züge, die zwischen Köln und Wuppertal über Solingen verkehren, auf der Weg-Angabe meiner Fahrkarte (Automat oder Reisezentrum) steht jedoch am Ende *D und nicht etwa *SG/D.
Was mache ich falsch?

Extrem wenig bis nichts.
Fehler und Ungenauigkeiten in den Wegevorschriften sind leider gang und gäbe, das Forum hier kann mit etlichen solcher Debatten aufwarten. In Zeiten (mutmaßlich) überwiegender Anteile zuggebundener Fahrausweise schwindet dabei einerseits die Praxisrelevanz der Thematik, andererseits dürfte die DB wenig Interesse daran haben, für solche theoretischen Null-Euro-"Umwege" großartigen Pflegeaufwand in die Buchungssysteme zu stecken.
Was ich in einem solchen Fall tun würde: vermutlich besser online buchen - oder aber mir beim Fahrkartenkauf auch die Reiseverbindung mit ausdrucken lassen. Angesichts der Tatsache, dass die Erstellung von Fahrausweisen stets fahrplanbasiert erfolgt, hätte man damit die dem Beförderungsvertrag zugrundeliegende Verbindung im Moment der Kontrolle bei der Hand. Der Rest ist dann wirklich ein rein internes Bahn-Problem.


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