Wie bindend ist Wegeangabe auf den FV-Fahrkarten? (Allgemeines Forum)

bahnfahrerofr., Mittwoch, 29.03.2023, 09:30 (vor 996 Tagen) @ sibiminus

Zurück zum konkreten Fall: Wenn die Fahrkarte auf den längeren Weg lautet wird der Übergang auf den direkten Weg 0 Euro kosten. DB-EVUs sind angewiesen das so ohne Weiteres (ohne Übergang) zu akzeptieren, die Formulierung im Tarif gäbe aber Anlass zu kleinkarierter Beanstandung.

Dem stimme ich zwar zu, wenn es aber tatsächlich der Fall war, dass die bei der Buchung zugrunde liegende Strecke die kürzere war, dann ist die Fahrkarte schlicht und einfach fehlerhaft ausgestellt worden. Wenn man, um die "gebuchte" Verbindung legal nutzen zu dürfen, eine Umwegfahrkarte kaufen muss, halte ich das für eine "unerwartete Klausel".

Davon abgesehen, im D-Tarif gibt es gar keine Umwegfahrkarten mehr, obwohl das Problem falsch aufgedruckter Wegeangaben da manchmal auch auftritt. Und beim FV-Tarif: ich wollte mal in einer DB-eigenen Verkaufsstelle einen solchen Umweg erwerben. Der Mitarbeiter sagte mir ziemlich selbstsicher, er glaube, so etwas gebe es nicht. Und der Kunde soll es dann verstehen und wissen?


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