DB-Fahrkarte basiert auf Verbindung mit Flixtrain (Allgemeines Forum)

Destear, Berlin, Sonntag, 26.03.2023, 14:11 (vor 1000 Tagen) @ плацкарт

Fahrgast sucht bei der DB ein Ticket von A nach D und findet ein scheinbar günstiges Onlineticket mit einem Flixtrain-Teilstück von B nach C. Die DB-Fahrkarte umfasst nur C bis D. Für A bis B wurde kein Ticket verkauft. Fahrgast fährt ohne gültigen Fahrschein von A nach B und steigt in B in den Flixtrain ein. Dort wundert er sich, dass er von B nach C gar kein gültiges Ticket hat.
Wie immer in komplexen Lebenssituationen hatte der Kunde gar nicht verstanden, dass er A-B (DB oder irgendetwas regionales) und Flixtrain (B-C) noch gebraucht hätte. Flixtrain kassiert berechtigterweise und höflich.
Fahrgast ist empört und erwägt, die DB zu verklagen.
Hat die DB möglicherweise Schuld, weil unten auf dem ausgedruckten Online-Ticket die gesamte Verbindung A-B-C-D aufgeführt ist und nur oben die Einschränkung auf C-D?
Oder allgemein gefragt: wer hat überhaupt Schuld an diesem Kuddelmuddel?

Nach Empörung nimmt der Klagewunsch ja vielleicht ab. Wird viel Geld kosten (nur teilrelevant bei entsprechender Versicherung) und bestenfalls einen Vergleich einbringen. Wie hoch genau soll der bezifferbare Schaden sein? Mehrkosten? Vielleicht noch entgangene Urlaubsfreuden? Körperschaden/Schockschaden scheidet ja wohl aus. Um wie viel Geld geht es eigentlich?

Zumal: Es wird mehrfach darauf hingewiesen dass nur die Teilstrecke verkauft wird. Dürfte dem Empfängerhorizont nach also passen.

Zu große Chancen sehe ich nicht.


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