DB-Fahrkarte basiert auf Verbindung mit Flixtrain (Allgemeines Forum)

плацкарт, Sonntag, 26.03.2023, 11:44 (vor 1000 Tagen)

Fahrgast sucht bei der DB ein Ticket von A nach D und findet ein scheinbar günstiges Onlineticket mit einem Flixtrain-Teilstück von B nach C. Die DB-Fahrkarte umfasst nur C bis D. Für A bis B wurde kein Ticket verkauft. Fahrgast fährt ohne gültigen Fahrschein von A nach B und steigt in B in den Flixtrain ein. Dort wundert er sich, dass er von B nach C gar kein gültiges Ticket hat.
Wie immer in komplexen Lebenssituationen hatte der Kunde gar nicht verstanden, dass er A-B (DB oder irgendetwas regionales) und Flixtrain (B-C) noch gebraucht hätte. Flixtrain kassiert berechtigterweise und höflich.
Fahrgast ist empört und erwägt, die DB zu verklagen.
Hat die DB möglicherweise Schuld, weil unten auf dem ausgedruckten Online-Ticket die gesamte Verbindung A-B-C-D aufgeführt ist und nur oben die Einschränkung auf C-D?
Oder allgemein gefragt: wer hat überhaupt Schuld an diesem Kuddelmuddel?


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