Zugbindung- früheren Anschlusszug nehmen (Allgemeines Forum)

WindyCity, Samstag, 04.03.2023, 19:15 (vor 412 Tagen) @ arno50

Klar, ein solcher Fall wie von Dir beschrieben ist auch nicht von der zitierten DB-Regelung gedeckt. Die gestattet es nur, einen früheren Zug zu nehmen, wenn man einen (fahrplanmäßig nicht ausgewiesenen) Anschluss in weniger als der eigentlich für den Umsteigebahnhof vorgesehenen Mindestübergangszeit erreichen kann. Beispiel: Erreichen der (inzwischen nicht mehr von der DB regulär angebotenen) IC-/ICE-Korrespondenzen in Köln, Dortmund, Mainz etc.

Du aber bist einfach 1 Stunde früher losgefahren, als Deine Reiseverbindung es vorsah; dann gilt die Regelung natürlich nicht, weil man so fast immer die konkrete Zugbindung für den FV-Anteil aushebeln könnte und würde.


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