Mindestbetrag FGR-Entschädigungen 4€ ->Erstattungen analog (Allgemeines Forum)

michael_seelze, Sonntag, 20.11.2022, 11:01 (vor 1229 Tagen) @ JeDi

Seit wann gilt für Erstattungen eine Bagatellgrenze?

In Artikel 16, Buchstabe a der EG-VO 1371/2007 ist zu lesen:

Die Erstattung erfolgt unter denselben Bedingungen wie die Entschädigung nach Artikel 17

In Artikel 17, Absatz 3 der EG-VO 1371/2007 ist zu lesen:

[...]Die Eisenbahnunternehmen dürfen Mindestbeträge festlegen, unterhalb deren keine Entschädigungszahlungen vorgenommen werden. Dieser Mindestbetrag darf höchstens 4 EUR betragen.

Damit gelten die im Artikel 17 zu den Fahrprisentschädigungen genannten Bedingungen und somit auch der von der EVU festgelegte Mindestbetrag auch für die Erstattungen nach Artikel 16.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum