Es gibt eine Bagatellgrenze von 4 Euro. (Allgemeines Forum)

heinz11, Samstag, 19.11.2022, 22:24 (vor 516 Tagen) @ JeDi

Zitat:
"
4 Euro Bagatell­grenze.
Entschädigungs­beträge von weniger als 4 Euro werden nicht ausgezahlt. Es ist aber möglich, mehrere Entschädigungs­anträge zu sammeln und diese gebündelt – sofern sie zusammen die 4 Euro über­schreiten im Reisezentrum abzu­geben oder an das Service­center Fahr­gast­rechte in 60647 Frank­furt am Main einzuschi­cken.
"

Quelle: www.test.de ; per normaler google-Suche gefunden.


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