Fahrgastrechte bei Abbruch der Fahrt (Verspätung +60min) (Allgemeines Forum)

Bremer, Bremen, Freitag, 18.11.2022, 17:02 (vor 1231 Tagen) @ chriL999
bearbeitet von Bremer, Freitag, 18.11.2022, 17:03

Genau, abbrechen ist nur erlaubt, sobald zum 1. Mal die +60 erreicht wurden. Das kann natürlich auch erst während der Fahrt passieren. Und auch erst kurz vor dem Ziel.

Brichst du die Fahrt lediglich ab, bekommst du eine anteilige Erstattung.

Brichst du die Fahrt und fährst zum Startbahnhof, so fährst du kostenlos zurück und erhältst eine Vollerstattung. Hier musst du eine Begründung angeben.


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