Fahrgastrechte bei Abbruch der Fahrt (Verspätung +60min) (Allgemeines Forum)
Die Rückfahrt und Vollerstattung ist nur erlaubt, wenn die Fahrt „sinnlos“ geworden ist.
Hier muss der Reisende — ggf. auf Nachfrage — darlegen, weshalb diese für ihn sinnlos geworden ist.
Nein. Einfach nein, im Allgemeinen hast du ab einer Verspätung von mind. 60 Minuten die Wahl zwischen drei Optionen. Schauen wir mal, was die 1371 in Art. 16 dazu sagt:
Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass bei Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung mehr als 60 Minuten betragen wird, so hat der Fahrgast unverzüglich die Wahl zwischen
- a) der Erstattung des vollen Fahrpreises unter den Bedingungen, zu denen er entrichtet wurde, für den Teil oder die Teile der Fahrt, die nicht durchgeführt wurden, und für den Teil oder die Teile, die bereits durchgeführt wurden, wenn die Fahrt nach den ursprünglichen Reiseplänen des Fahrgasts sinnlos geworden ist, gegebenenfalls zusammen mit einer Rückfahrt zum ersten Ausgangspunkt bei nächster Gelegenheit. Die Erstattung erfolgt unter denselben Bedingungen wie die Entschädigung nach Artikel 17;
- b) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort bei nächster Gelegenheit; oder
- c) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts.
Du wählst also eine dieser drei Optionen und erklärst im Regelfall deine Entscheidung durch das Ankreuzen des zutreffenden Feldes im FGF. Die Formulierung in der Verordnung legt keine Begründungserfordernis nahe, ebenso ist eine solche im FGF nicht vorgesehen. Anders formuliert: Durch die Verspätung von 60 Minuten kann der Fahrgast die Sinnlosigkeit erklären; damit bekommt er den Erstattungsanspruch nach lit. a. Solche von dir beschriebenen Rückfragen würde ich demnach eher mit dem Einzelfall oder deiner Antragshistorie als allem Anderen begründen.
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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar
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- Fahrgastrechte bei Abbruch der Fahrt (Verspätung +60min) -
chriL999,
18.11.2022, 16:50
- Fahrgastrechte bei Abbruch der Fahrt (Verspätung +60min) - EK-Wagendienst, 18.11.2022, 17:01
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Bremer,
18.11.2022, 17:02
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Barzahlung,
18.11.2022, 17:04
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Bremer,
18.11.2022, 17:11
- Fahrgastrechte bei Abbruch der Fahrt (Verspätung +60min) - Barzahlung, 18.11.2022, 22:22
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VT642,
18.11.2022, 20:13
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Bremer,
18.11.2022, 21:09
- Fahrgastrechte bei Abbruch der Fahrt (Verspätung +60min) - sibiminus, 19.11.2022, 01:28
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Bremer,
18.11.2022, 21:09
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Bremer,
18.11.2022, 17:11
- Fahrgastrechte bei Abbruch der Fahrt (Verspätung +60min) -
chriL999,
18.11.2022, 17:24
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JeDi,
19.11.2022, 07:16
- Fahrgastrechte bei Abbruch der Fahrt (Verspätung +60min) - chriL999, 19.11.2022, 21:35
- Es gibt eine Bagatellgrenze von 4 Euro. -
heinz11,
19.11.2022, 22:24
- Bezieht sich aber auf Erstattung. - Der Blaschke, 19.11.2022, 22:39
- Mindestbetrag FGR-Entschädigungen 4€ ->Erstattungen analog - michael_seelze, 20.11.2022, 11:01
- Fahrgastrechte bei Abbruch der Fahrt (Verspätung +60min) -
JeDi,
19.11.2022, 07:16
- Fahrgastrechte bei Abbruch der Fahrt (Verspätung +60min) - JeDi, 19.11.2022, 07:16
- Fahrgastrechte bei Abbruch der Fahrt (Verspätung +60min) -
Barzahlung,
18.11.2022, 17:04