Bezieht sich aber auf Erstattung. (Allgemeines Forum)

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Samstag, 19.11.2022, 22:39 (vor 1230 Tagen) @ heinz11

Hallo.

4 Euro Bagatell­grenze.
Entschädigungs­beträge von weniger als 4 Euro werden nicht ausgezahlt.

'Entschädigung' ungleich 'Erstattung'.

Hätte der Forenkollege natürlich gleich mit dabei schreiben können - aber dann gäbe es weniger Folgebeiträge und weniger Möglichkeiten, die mittlerweile notorische miese Laune auch hier im Forum auszulassen.

Na ja, besser hier, als wenn die Kunden leiden müssen. Zeigt aber: man darf den Dienst bei der Eisenbahn nur in überschaubarem Rahmen machen. Man erinnere sich an andere, die hier einst schrieben ...

Deswegen bleib ich schön bei 'Teilzeit' und der Freiheit als Selbstständiger außerhalb eines EVU. Es ist gesünder.


Schöne Grüße von jörg


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