Fahrgastrechte bei Abbruch der Fahrt (Verspätung +60min) (Allgemeines Forum)

chriL999, Freitag, 18.11.2022, 17:24 (vor 1231 Tagen) @ Bremer
bearbeitet von chriL999, Freitag, 18.11.2022, 17:25

Brichst du die Fahrt lediglich ab, bekommst du eine anteilige Erstattung.

Die Höhe der Erstattung wird dann berechnet anteilig in Bezug auf die Anzahl der nicht gefahrenden Kilometer zur Gesamtstrecke, was in meinem Falle dann unterhalb von 4 EUR liegen würde und somit nicht erstattungsfähig ist. Somit den Aufwand nicht wert.

Oder wird es etwa anders berechnet?

Danke.


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