Fahrgastrechte bei Abbruch der Fahrt (Verspätung +60min) (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Freitag, 18.11.2022, 22:22 (vor 496 Tagen) @ Bremer

Komischerweise ich immer.

Das ist jetzt ein Fall, den Du da schilderst. Wenn man es natürlich übertreibt und bei jeder Fahrt, bei der man +60 hat, Vollerstattung nach Abbruch beantragt, dann muss man sich nicht wundern, wenn irgendwann mal blöde Rückfragen kommen.

Das EBA rügt da auch gar nichts. Sobald die beim EBA auch nur den geringsten Verdacht haben, dass Deine Anträge reine Verarsche sind, verfallen die sehr gerne mit Verweis auf ihren Ermessensspielraum in Untätigkeit.


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