Da wäre ich mir nicht so sicher (Allgemeines Forum)

Knochendochen, Sonntag, 11.09.2022, 08:11 (vor 1251 Tagen) @ ICE1021
bearbeitet von Knochendochen, Sonntag, 11.09.2022, 08:12

Aus der EU-Fahrgastrechteverornung und aus der EVO ergibt sich vielleicht kein Anspruch, da diese beiden Vorschriften nur für Züge gelten, worunter U-Bahnen nicht fallen. Allerdings hat man im Falle der BC 100 trotzdem eine durchgängige Fahrkarte und es gibt ja neben der EVO und der EU-Fahrgastrechteverornung auch noch andere zivilrechtliche Vorschriften, die einen Anspruch begründen könnten. Müsste man dann halt wahrscheinlich vor Gericht einklagen und dann wird kurz vorher "aus Kulanz" nachgegeben, damit kein allgemeines Urteil zustandekommt.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum