kein rechtlicher Anspruch auf Taxi-Gutschein (Allgemeines Forum)

ICE1021, Sonntag, 11.09.2022, 06:51 (vor 1251 Tagen) @ Bremer

Mir hat das Eisenbahnbundesamt mitgeteilt, dass Taxi-Gutscheine bei verpasster letzter U-Bahn aufgrund von Zugverspätung selbst bei Bahncard 100 keinen Rechtsanspruch zur Folge haben, sondern reine Kulanz sind und auf Kulanz bei Zugbegleitern kann man leider immer seltener hoffen.


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