Kurzhinweis (Allgemeines Forum)

EK-Wagendienst, EGST, Montag, 05.09.2022, 15:22 (vor 1312 Tagen) @ sibiminus

Sorry, ich habe über den Sommer hier kaum mitgelesen. Ich kenne den Diskussionsstand nicht.


§ 2 Satz 4 EVO: Erheblich ermäßigte Beförderungsentgelte sind solche, die im Tarif ausdrücklich so benannt sind und eine Ersparnis gegenüber dem gewöhnlichen Fahrpreis von mehr als 50 Prozent gewähren. Mehrtages-Zeitkarten, insbesondere Wochen-, Monats- und Jahreskarten, gelten nicht als ermäßigte Beförderungsentgelte im Sinne von Satz 3.

Art. 17 Abs. 3 S. 3 EG-VO 1371/2007: Die Eisenbahnunternehmen dürfen Mindestbeträge festlegen, unterhalb deren keine Entschädigungszahlungen vorgenommen werden. Dieser Mindestbetrag darf höchstens 4 EUR betragen.

8.2.8 TB DT Teil A: Entschädigungsbeträge unter 4 € werden nicht ausgezahlt.

Aus der Herleitung gibt es fürs 9€-Ticket keine Entschädigung, was bei höherpreisigeren Nachfolgern nicht mehr so sein muss.

Man kann die EVO aber auch ändern.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.


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