Kurzhinweis (Allgemeines Forum)

sibiminus, Montag, 05.09.2022, 15:21 (vor 1312 Tagen) @ markw

Sorry, ich habe über den Sommer hier kaum mitgelesen. Ich kenne den Diskussionsstand nicht.

§ 2 Satz 4 EVO: Erheblich ermäßigte Beförderungsentgelte sind solche, die im Tarif ausdrücklich so benannt sind und eine Ersparnis gegenüber dem gewöhnlichen Fahrpreis von mehr als 50 Prozent gewähren. Mehrtages-Zeitkarten, insbesondere Wochen-, Monats- und Jahreskarten, gelten nicht als ermäßigte Beförderungsentgelte im Sinne von Satz 3.

Art. 17 Abs. 3 S. 3 EG-VO 1371/2007: Die Eisenbahnunternehmen dürfen Mindestbeträge festlegen, unterhalb deren keine Entschädigungszahlungen vorgenommen werden. Dieser Mindestbetrag darf höchstens 4 EUR betragen.

8.2.8 TB DT Teil A: Entschädigungsbeträge unter 4 € werden nicht ausgezahlt.

Aus der Herleitung gibt es fürs 9€-Ticket keine Entschädigung, was bei höherpreisigeren Nachfolgern nicht mehr so sein muss.

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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar


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