Erhebliche Ermäßigung des 9-Euro-Ticket (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Dienstag, 06.09.2022, 00:28 (vor 590 Tagen) @ JanZ
bearbeitet von Barzahlung, Dienstag, 06.09.2022, 00:31

Erstattung von Aufwendungen für Taxi oder Fernverkehr ja, da eben nicht "erheblich ermäßigt" im Sinne der EVO.

Erstattung fürs Taxi hat mit erheblicher Ermäßigung nichts zu tun.

Hotel (ohne feste Grenze) und andere Verkehrsmittel (bis 80€ pro Person) gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 EVO werden erstattet, wenn die Weiterfahrt nicht zumutbar ist bzw. wenn der letzte Zug des Tages ausfällt oder man mit Ankunft im Zeitraum zwischen 0 und 5 von 60min. Verspätung ausgehen muss. Diese Regelungen gelten für alle Nahverkehrsfahrkarten, egal ob erheblich ermäßigt oder nicht erheblich ermäßigt.

Nur bei der Erstattung von Fernverkehrsfahrkarten bei einer Verspätung von 20min. gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 EVO darf bei Fahrkarten mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt zuungunsten des Fahrgasts abgewichen werden.


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