JeDi kann auch das nicht nachvollziehen (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 23.06.2022, 22:52 (vor 670 Tagen) @ J-C
bearbeitet von JeDi, Donnerstag, 23.06.2022, 22:53

Das kann die OneMobility ja sicherlich anhand ihrer eigenen Tarifbestimmungenauch nachweisen.

Fangen wir mal an:


4.3.Räumlicher Geltungsbereich

4.3.1.Das Ticket gilt auf allen fahrplanmäßig erbrachten Verkehrsangeboten des öffentlichen Verkehrs, ausgenommen Nostalgie-, Tourismus- und Zahnradbahnen in den Verbundliniennetzen der teilnehmenden Verkehrsverbundorganisationsgesellschaften (siehe unter www.klimaticket.at) gemäß deren Tarifbestimmungen.

4.3.2.Das Ticket gilt bei den teilnehmenden Eisenbahnverkehrsunternehmen (siehe unter klimaticket.at) jedenfalls im österreichischen Staatsgebiet und zusätzlich auf allen Strecken zwischen Halten in Österreich und den gemeinsam mit anderen Bahnen betriebenen Gemeinschaftsbahnhöfen im Ausland (siehe Anhang 1) sowie auf den in Anhang 2 genannten Strecken im Ausland.


Interessant. Der SVV hat ja schon gesagt, FV nach Freilassing geht nicht, damit fällt eine Gültigkeit nach 4.3.1 schonmal raus. Ich denke, das ist hinreichend und abschließend geklärt.

4.3.2 verweist auf Teilnehmende EVU: klick

Da steht die DB Fernverkehr AG nicht drin. Zusätzlich gibts noch eine Auflistung von Gemeinschaftsbahnhöfen und Strecken im Ausland - in beiden kommt Freilassing nicht vor. Auch aus 4.3.2 ergibt sich also keine Gültigkeit im Ausland.


Eigentlich ist der Fall so dermaßen eindeutig, dass man über die Antwort des Kundenservices nur den Kopf schütteln kann. Insbesondere nachdem sie offenbar nicht in der Lage waren, zu benennen, wo in den eigenen Beförderungsbedingungen des Klimatickets die Anerkennung in Zügen der DB Fernverkehr AG zwischen Salzburg Hbf und Freilassing denn geregelt sein soll.

--
Weg mit dem 4744!


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