Sehr gute Frage! (Allgemeines Forum)

bahnfahrerofr., Freitag, 29.04.2022, 12:32 (vor 718 Tagen) @ J-C

Bei denen werden jetzt auch erstmal die Köpfe rauchen. Oder sie suchen nach dem Verursacher, der es verbockt hat. Oder nach Gründen, warum es doch gültig ist. Auch bei den Verbünden, die zumindest in Deutschland grundsätzluch die kompliziertesten (und oft kundenunfreundlichen) Regelungen haben, fehlt oft Personal, das sich mit den eigenen Vorgaben auskennt, so zumindest mein Eindruck.

Ich hatte mal eine monatelange Diskussion per Mail mit dem VGN. Ursache war eine am Automaten erworbene 4er Karte zum Abstempeln am Entwerter, die auf einem Blatt gedruckt wurde und wie ich später erfuhr, in der Mitte geknickt werden soll. Ich habe sie stattdessen durchgeschnitten und einzeln als 2er Karte benutzt (es stehen alle notwendigen Angaben auf beiden Seiten drauf). Ein freundlicher Zub von DB Regio wies mich darauf hin, dass das Durchschneiden eigentlich nicht erlaubt sei, aufgeschrieben hat er es zum Glück nicht. Da bei einem örtlichen Busbetrieb die gleichen Tickets auf anderem Papier als zwei getrennte Steifen ausgegeben werden, war ich nun über die Vorgabe etwas verwundert und fragte beim VGN nach. Antwort: Durchschneiden nicht erlaubt, beim 4er Ticket müssen alle 4 Fahrten mitgeführt werden. Moment: das würde ja heißen, dass bei den Fahrkarten des Busbetriebs, der (physisch getrennte) Abschnitt mit zwei bereits entwerteten Fahrten die ganze Zeit noch mitgeführt werden müsste, wenn man Fahrt 3 und 4 nutzen will, was natürlich keiner macht. Dazu habe ich dann nochmal beim VGN nachgehakt und erhielt die Antwort, das gelte selbstverständlich auch für die Tickets die beim Busbetrieb erworben wurden. Das konnte ich dann aber nicht glauben und fragte bei dem Busbetrieb nach, welcher mir schriftlich bestätige, dass die bei ihm gekauften Abschnitte einzeln genutzt werden dürfen. Das habe ich dann wieder dem VGN weitergeleitet, der es erstmal dementiert hat und später behauptete, das gelte nur in dem Stadtverkehr des Busbetriebs. Dumm nur, das der auch Tickets für außerhalb verkaufen darf. Nach mehreren Monaten und ewigem Mail-Pingpong gab der VGN dann zu, von Anfang an falsch gelegen zu haben. Das heißt aber auch, sie hatten eigentlich keine Ahnung. Wie sollen dann die Kontrolleure wissen was gültig ist?


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