Rampen: Lieber steil, dafür billig (Allgemeines Forum)

Alphorn (CH), Montag, 25.04.2022, 22:41 (vor 1445 Tagen) @ heinz11
bearbeitet von Alphorn (CH), Montag, 25.04.2022, 22:42

In der einschlägigen VSS-Norm heißt es:
"
Längsneigung

Die Längsneigung von Rampen ist so gering wie möglich auszuführen, max. 6% (Anh. Ziff. 6.2).
Wenn die räumlichen und baulichen Randbedingungen es erfordern sind Längsneigungen im Freien bis max. 10%, überdacht bis max. 12% zulässig (Anh. Ziff. 6.2).
"

Das bedeutet, die Regellängsneigung für Rampen beträgt auch in der Schweiz maximal 6%. Die Überdachung ist somit nicht der Freibrief für eine generelle Längsneigung von 12%. Inwieweit man in der Schweiz da großzügig ist und in der Praxis alle Augen inclusive der Hühneraugen zudrückt, um die Ausnahme anwenden zu können, entzieht sich meiner Kenntnis.

Da muss man doch kein Auge zudrücken - die 12% sind explizit erlaubt, "wenn es die Randbedingungen erfordern". Und in Bahnhöfen tun sie das, zum Beispiel auch weil sonst zu viel Bahnsteigplatz verloren ginge und lange enge Bereiche neben den Rampen entstünden.

Eine explizit für Bahnsteige gedachte Quelle findest Du beim Bundesamt für Verkehr, hier wird auf Seite 3 explizit von 6%-Rampen abgeraten. Ich glaube nicht, dass ich in der Schweiz schon mal eine 6%-Rampe zum Bahnsteig gesehen habe. Aufzüge werden im gleichen Text nur empfohlen, wenn es anders nicht geht.

Selbstverständlich haben steile Rampen auch Nachteile - wer körperlich nicht fit ist, braucht einen Begleiter, E-Rollstuhl oder Zuggerät. Dafür sind in der Schweiz voraussichtlich bis Ende 2023 100% der Bahnhöfe behindertentauglich (Seite 9), 89% davon autonom ohne Hilfestellung durch Personal.


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