Klarstellung (Fahrkarten und Angebote)

sflori, Montag, 25.04.2022, 14:07 (vor 1422 Tagen) @ michael_seelze

Somit handelte es sich um Ordnungswidrigkeiten. Siehe §63, Abs. 1 und §64b, Abs.1 , Nummer 2 EBO.

Das betrifft z.B. das Ein- und Aussteigen auf der freien Strecke nach unbefugter Betätigung der Notbremse oder an haltzeigenden Signalen. In der Regel ist es auch mit einer unbefugten Betätigung der Aufhebung der Türblockierung verbunden.

Daher ein guter Hinweis, aber sicher nicht anwendbar in Hildesheim Hbf. ;)


Bye. Flo.


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