Wie ist das mit dem am Bstg rauchendem Personal? (Fahrkarten und Angebote)

gnampf, Montag, 25.04.2022, 11:31 (vor 1416 Tagen) @ Der Blaschke

Ist das ausstiegsberechtigt, wenn es für dienstliche Tätigkeiten gar nicht notwendig wäre?

Spielt doch keine Rolle. Da in der Regel abseits der Raucherbereiche, und am besten direkt an den Einstiegstüren geraucht wird, riskieren sie damit so oder so eine Abmahnung, die es in der Praxis wohl leider nie gibt... denn sonst wäre das nicht so weit verbreitet.

Ich hoffe, dass die für Hildesheim örtlich zuständige BPol hier mitliest, damit sie in ihren Nachtschichten demnächst ordentlich was zu beanzeigen hat. Und alle anderen betroffenen Dienststellen natürlich auch.

Sind bei Ordnungswidrigkeiten nicht eigentlich die örtlichen Behörden zuständig, und die Polizei kann maximal Amtshilfe leisten?

Und es soll doch auch schon vorgekommen sein, dass Leutchen ausstiegen, ihr Zugteil rumrangiert wurde und sie dann in den verbliebenen aber falschen Zugteil eingestiegen sind. Dann aber nicht mehr reagieren konnten, weil die Abfahrt gekommen war.

Es soll auch schon vorgekommen sein, dass Leutchen ausgestiegen sind zum Quarzen, und ihr Zug dann ohne sie weiter gefahren ist. Gut so, anders lernen sie es nicht.

Mein lieber Schwan, jetzt muss ich den Plüschetagen auch noch ihre Befehle diktieren. Alles muss man selbst machen ...

Wat bringen die tollsten Befehle, Regeln, Vorschriften, Gesetze und auch Strafen, wenn es dann keinen gibt der den Kram durchsetzt? Taugt dann nur dazu, dass sich diejenigen, die den Kram erlassen haben, lächerlich machen.


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