Wie ist das mit dem am Bstg rauchendem Personal? (Fahrkarten und Angebote)

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Montag, 25.04.2022, 11:02 (vor 1415 Tagen) @ michael_seelze
bearbeitet von Der Blaschke, Montag, 25.04.2022, 11:03

Huhu.

Ist das ausstiegsberechtigt, wenn es für dienstliche Tätigkeiten gar nicht notwendig wäre?

Ich hoffe, dass die für Hildesheim örtlich zuständige BPol hier mitliest, damit sie in ihren Nachtschichten demnächst ordentlich was zu beanzeigen hat. Und alle anderen betroffenen Dienststellen natürlich auch.

Was aber doch noch zu klären ist: welcher Zugteil hält denn an welchem Bahnsteig und wer rangiert bei wem wo drauf? Ich hab grad keine Lust zur Recherche.

In Hannover durften wir mal aussteigen - nur wies der Schaffner darauf hin, dass sich die Wägelchen nach einer Weile an einem anderen Bahnsteig wiederfinden werden und zwischenzeitlich gar nicht erreichbar sind.

Und es soll doch auch schon vorgekommen sein, dass Leutchen ausstiegen, ihr Zugteil rumrangiert wurde und sie dann in den verbliebenen aber falschen Zugteil eingestiegen sind. Dann aber nicht mehr reagieren konnten, weil die Abfahrt gekommen war.


In Summe lehrt uns das, dass es eine Weisung 534/22 für Reisezüge mit Personenbeförferung geben muss. Betriebshalte zu Zwecken folgender Rangiertätigkeiten dürfen ausnahmslos nicht an Bahnsteigen erfolgen. Betriebshalte ohne Veränderung der Zugbildung dürfen nur dann an Bahnsteigen erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass eine auch mißbräuchliche Öffnung von Außentüren verunmöglicht wird und der Bahnsteig von außen durch zertifizierte Sicherheitskräfte überwacht wird. Diese müssen vor Weiterfahrt des Zuges erst den ordnungsgemäßen Zustand bestätigen.


Mein lieber Schwan, jetzt muss ich den Plüschetagen auch noch ihre Befehle diktieren. Alles muss man selbst machen ...


Schöne Grüße von jörg


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