söp / EBA (Fahrkarten und Angebote)

Zg_2, Samstag, 12.03.2022, 21:22 (vor 1459 Tagen) @ kriechstrom

Hallo,

in diesem Beitrag wurde von einem Fall berichtet, in welchem die DB dem Schlichtungsspruch der „Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.“ nicht gefolgt war. Wenn hingegen das EBA eine Anordnung trifft, hat die DB nur zwei Möglichkeiten: Entweder sie befolgt die Anordnung oder sie klagt dagegen vor Gericht. Ich würde mich an das EBA wenden.

Gruß

Zg_2


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