Unstreitigen Teil zügig bezahlen (Fahrkarten und Angebote)

bahn.patient, Samstag, 12.03.2022, 15:27 (vor 1467 Tagen) @ kriechstrom

Ich würde ergänzend noch die dringende Empfehlung aussprechen, den unstreitig geschuldeten Flexpreis unbedingt fristgerecht zu überweisen und im Verwendungszweck entsprechend zu deklarieren. Bekanntermaßen hat die DB die Fahrpreisnacherhebung an ein in Baden-Baden ansässiges Inkasso- und Scoringunternehmen ausgelagert; Forderungen zügig mit zusätzlichen Kosten aufzublähen - egal ob berechtigt oder unberechtigt -, gehört dort zum Geschäftsmodell.


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