Sammelantwort Bordaufpreis (Fahrkarten und Angebote)

KBS970, Sonntag, 13.03.2022, 17:36 (vor 1458 Tagen) @ sibiminus

Vielen Dank an alle für die zahlreichen Antworten!

In dem Schreiben, das ich von der Stelle für Fahrpreisnacherhebung nach detaillierter Schilderung des Sachverhaltes erhalten habe, steht auch folgendes:
"Sie geben an, dass der Kauf über die App nicht funktionierte. Wenn es nicht möglich ist eine Fahrkarte über die App zu kaufen, muss diese vor Ort an einem Automaten, oder einer Verkaufsstelle gelöst werden."

Ich werde also noch einmal versuchen, auf dieses Schreiben zu antworten (Was bei meiner letzten Antwort ein Aussetzen der Zahlungsfrist bis zur erneuten Antwort durch das Servicecenter zur Folge hatte) und im speziellen darauf einzugehen inwieweit ich als Kunde eine technische Störung an der DB Buchungsplattform zu verantworten habe.
Meiner Ansicht nach, kann hier seit 1.1.22 die Sachlage ja nur so sein, dass ich dies nicht zu vertreten habe. Eine Buchung ist ja auch aus dem fahrenden Zug heraus explizit vorgesehen (Als Ersatz für den Bordverkauf), wodurch eine technische Störung im Buchungsprozess immer automatisch auch zum Fahren ohne gültigen Fahrschein führt.
Ich werde die Frage in meiner Antwort ergänzen, wie ich an dieser Stelle als Kunde anders hätte handeln können, wenn doch die Bahn selbst auf der Website zu digitalen Tickets wortwörtlich bewirbt: "Vorteile des Digitalen Tickets: Ticket im Fernverkehr bis 10 Minuten nach Abfahrt (auch bei Verspätung) buchen"


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