Grenzübergang im FGR-Fall (Allgemeines Forum)

JanZ, HB, Donnerstag, 24.02.2022, 20:56 (vor 1511 Tagen) @ A-W

Ist der Sparpreis Europa bei aufgehobener Zugbindung nicht automatisch im TER gültig?


Soweit ich weiß, fährt der TER nur durch Frankreich und dann in die Schweiz, also der überquert die Grenze nach Deutschland in Kehl(Gr) nicht, oder?
Selbst wenn Zugbindung aufgehoben ist, müssen die Grenzübergänge eingehalten werden. Das gilt auch in FGR-Fällen bei Weiternutzung ursprünglicher Fahrkarte.


Dieses Gerücht hält sich leider hartnäckig.

https://community.bahn.de/questions/reise-muenchen-rotterdam-evtl-probleme-mit-anschlus...


Danke für den Link. Schade, dass dort keine konkrete Vorschriften der Beförderungsbedingungen bzw. der Internationalen Beförderungsbedingungen des CIV oder FGR-Verordnung genannt wurden.

Man kann andersherum aber auch fragen, wo denn steht, dass derselbe Grenzübergang benutzt werden muss. Wenn ich mir den letzten Beitrag in dem Community-Link so angucke, scheint genau da nämlich zu stehen, dass es eigentlich nur derselbe Beförderer sein muss, aber nicht zwingend derselbe Grenzübergang. In der FGR-VO und den CIV-BB finde ich das nicht, da ist immer nur von „geänderter Streckenführung“ die Rede. Als Laie muss ich erst mal davon ausgehen, dass damit natürlich die gemeint ist, mit der ich am schnellsten ans Ziel komme.


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