60 Minuten oder mehr (Allgemeines Forum)

Sportdiesel612, Donnerstag, 24.02.2022, 11:00 (vor 1511 Tagen) @ Barzahlung

Meines Erachtens greift hier der Artikel 16 der VO (EG) 1371/2007.

Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass bei Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung mehr als 60 Minuten betragen wird,


Die aktuelle Version VO (EU) 2021/782 steht dort ganz unten:
https://www.eba.bund.de/DE/RechtRegelwerk/EU-Recht/eu-recht_node.html

Dort steht im Artikel 18 "60 Minuten oder mehr" und nicht mehr "mehr als 60 Minuten"


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