Grenzübergang im FGR-Fall (Allgemeines Forum)

A-W, Hannover, Donnerstag, 24.02.2022, 20:26 (vor 1518 Tagen) @ Barzahlung

Ist der Sparpreis Europa bei aufgehobener Zugbindung nicht automatisch im TER gültig?


Soweit ich weiß, fährt der TER nur durch Frankreich und dann in die Schweiz, also der überquert die Grenze nach Deutschland in Kehl(Gr) nicht, oder?
Selbst wenn Zugbindung aufgehoben ist, müssen die Grenzübergänge eingehalten werden. Das gilt auch in FGR-Fällen bei Weiternutzung ursprünglicher Fahrkarte.


Dieses Gerücht hält sich leider hartnäckig.

https://community.bahn.de/questions/reise-muenchen-rotterdam-evtl-probleme-mit-anschlus...

Danke für den Link. Schade, dass dort keine konkrete Vorschriften der Beförderungsbedingungen bzw. der Internationalen Beförderungsbedingungen des CIV oder FGR-Verordnung genannt wurden.


Mit dem SP Europa können im FGR-Fall alle am Fahrschein partizipierenden Beförderer genutzt werden. Bei einer Fahrkarte Paris-Basel Bad Bf via Kehl sind das DB (1080) und SNCF (1187).
Sollte man (darüber hinaus) andere Beförderer nutzen, nur dann muss für den jeweiligen Abschnitt eine neue Fahrkarte gelöst werden.

Straßburg-Basel SBB ist bis Basel St Johann bzw. St-Louis SNCF.

Der Hintergrund ist, dass sonst hätte SNCF keinen Cent für diese Fahrt erhalten.


Das erschießt sich mir bei einem Ticket Paris-Basel nicht so ganz.
Die einzigen Bahnen, die keinen Cent für die Beförderung erhalten hätten, wären beim vorliegenden SP Europa die SBB gewesen. Nachzulösen ist meines Erachtens also der SBB-Anteil bis Basel SBB bzw. Basel Bad Bf.

Gemeint war der Abschnitt ab dem Ort der Unterbrechung (hier Straßburg) bis zum Zielbahnhof (hier Basel). Bei dieser Fahrkarte erhält die SNCF nur eine Vergütung für den Abschnitt Paris - Kehl(Gr) und die DB für den Abschnitt Kehl(Gr) - Basel Bad Bf.


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