Artikel 16 VO (EG) 1371/2007 (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Mittwoch, 23.02.2022, 23:21 (vor 1516 Tagen) @ AbschnittE

Tag zusammen, man bat mich um Rat, aber da bin ich überfragt und bin gespannt was dazu hier aus dem Forum kommt :-)

Gebucht: Paris-Basel Bad als Sparpreis Europa (80,-), TGV bis Karlsruhe
Problem: ICE ab KA hatte +70 (auch am Ziel)
Lösung: In Strasbourg den TER nach Basel genommen, Ticket nach SBB kostete 27,- Euro

Mein Bauch meldet Zweifel an, dass das TER-Ticket erstattet wird – würde eher so tun als ob mit +70 angekommen und es bei 20 Euro von den Fahrgastrechten belassen...

Das wäre dann Betrug. ;-)


Meines Erachtens greift hier der Artikel 16 der VO (EG) 1371/2007.

Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass bei Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung mehr als 60 Minuten betragen wird,

Du musstest mit +70 am Ziel rechnen, dann wäre das ja erfüllt.

so hat der Fahrgast unverzüglich die Wahl zwischen (...)

b) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort bei nächster Gelegenheit

Bei einem nicht reservierungspflichtigen Regionalzug (TER) ist "vergleichbar" erfüllt.

Jetzt verstehe ich aber nicht ganz:
Ist der Sparpreis Europa bei aufgehobener Zugbindung nicht automatisch im TER gültig?


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