OT: EG-VO 2021/782 noch nicht gültig (Allgemeines Forum)

EK-Wagendienst, EGST, Donnerstag, 24.02.2022, 13:27 (vor 1520 Tagen) @ Reservierungszettel

Meines Erachtens greift hier der Artikel 16 der VO (EG) 1371/2007.

Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass bei Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung mehr als 60 Minuten betragen wird,

Die aktuelle Version VO (EU) 2021/782 steht dort ganz unten:
https://www.eba.bund.de/DE/RechtRegelwerk/EU-Recht/eu-recht_node.html

Dort steht im Artikel 18 "60 Minuten oder mehr" und nicht mehr "mehr als 60 Minuten"


Hochaktuell sozusagen. Gültig ab 07.06.2023 laut Artikel 41. Solange bitte noch mit der 1371/2007 arbeiten und argumentieren.


Ist in diesem Fall doch egal - da 70 Minuten später damit bekommst du in beiden fällen etwas...

Ist denn der ICE wirklich so spät in Basel angekommen?

wenn man schon vorher in Strasbourg ausgestiegen ist, dann war das eine Vorhersage die Stunden zuvor gültig war.

Was ist denn wenn man es als Fahrtabbruch in Strasbourg einreicht, dann gibt es die TER Fahrkarte natürlich nicht zurück.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum