Grenzübergang im FGR-Fall (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Donnerstag, 24.02.2022, 19:05 (vor 1519 Tagen) @ EK-Wagendienst

Die einzigen Bahnen, die keinen Cent für die Beförderung erhalten hätten, wären beim vorliegenden SP Europa die SBB gewesen. Nachzulösen ist meines Erachtens also der SBB-Anteil bis Basel SBB bzw. Basel Bad Bf.


SNCF Inlandstarif gilt bis Basel SBB, es gibt im Raum keine Tarifgrenze außerhalb von Bahnhöfen.
Die SBB ist hier nicht beteiligt.
Das Ziel war ja wohl einfach Basel, welcher Bahnhof ist doch egal.

Dann gute Fahrt.

Es muss auch nicht bis Bad gelöst werden. Man darf die Fahrt freilich auch vorher abbrechen.

Ich halte es jetzt aber auch für eine Eigenart, dass man sich wie im Eingangsbeitrag erläutert dann einfach mal irgendwelche neuen Fahrkarten kauft in der Erwartung sie von der DB ausbezahlt zu bekommen.

Dann muss man halt mal beim Schaffner im Zug oder in Straßburg im Bahnhof den Mund aufbekommen, sich die ggf. erforderlichen Bescheinigungen einholen und dann sieht man, welche Fahrkarten man für die Weiterreise überhaupt benötigt.


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