Frist für Fahrpreisentschädigung bzw. Erstattung (Allgemeines Forum)

michael_seelze, Donnerstag, 28.10.2021, 22:28 (vor 883 Tagen) @ Bremer
bearbeitet von michael_seelze, Donnerstag, 28.10.2021, 22:29

Gestern gab's Post. Ein Fall von mir hat 43 Tage gedauert.
Erinnerung: 30 Tage ist die gesetzliche Frist.

Die Zahlung der Fahrpreisentschädigung bzw. Erstattung erfolgt nach Artikel 17, Absatz 2 bzw. Artikel 16, Buchstabe a der EG-Vo 1371/2007

innerhalb von einem Monat nach Einreichung des Antrags auf Entschädigung.

Nur: Wann gilt ein Antrag als eingereicht? Eingangsstempel des Eisenbahnunternehmens oder Eintreffen beim SC FGR? Und: Für den Eingang der Post vom SC FGR beim Antragsteller gilt diese Frist nicht, sondern nur für die Zahlung.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum