Bitte den ganzen Absatz lesen. (Allgemeines Forum)

heinz11, Sonntag, 18.07.2021, 11:51 (vor 985 Tagen) @ JeDi

Mir wäre neu, dass hier Gewalt oder ähnliches angewendet würde.


§ 240 StGB
Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt,....


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum