Beispiele (Fahrkarten und Angebote)

liebe70, Freitag, 16.04.2010, 03:00 (vor 5734 Tagen) @ Ozzwald

Aber, das ist doch unlogisch:

Du hast ne Reseriverung für zwei Züge:
Die erste nimmste in Anspruch, die zweite verfällt zwangsweise.

Nö, die Regelung heißt laut BB Bahn ganz eindeutig, daß das Reservierungs-
entgelt zurückzuzahlen ist, wenn reservierte Plätze nicht zur Verfügung
gestellt werden können. Das ist bei einer Verspätung der Fall.

Da kannste doch kein Geld verlangen... die is umsonst und gratis ;) :/

Falscher Denkansatz: zwei unmittelbar anschließende Reservierungen kosten
z.B. in der 2.Klasse 4,50 Euro. Darüber hinaus gehende Reservierungen kosten
extra.

Naja, ich muss zugeben, ich habe als öA damit eigentlich nix zu tun :/

Da wäre doch ein Wissensaustausch mit nem Zub mal angebracht..
.


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