Reaktion der BRB; wie weiter verfahren? (Fahrkarten und Angebote)

Gast, Freitag, 24.07.2020, 17:00 (vor 2061 Tagen) @ sibiminus

Der geschilderte Fall ist nun in sehr gebremster Kommunikationsgeschwindigkeit so weiter verlaufen:

Ende April: Ich zahle nicht, sondern schreibe der BRB, was genau los war, daß ich m. E. nicht ohne gültigen Fahrausweis unterwegs war (mit Berufung auf die hier besprochenen Stellen) und mir ihre Anschuldigung und ihre Forderung unbegründet erscheint.

Ende Mai: BRB antwortet pauschal, daß ich ohne gültigen Fahrschein unterwegs war, zitiert nur den allgemeinen Paragraphen über erhöhte Beförderungsentgelte, ohne irgendetwas zu begründen oder überhaupt auf den konkreten Fall einzugehen, wiederholt die Forderung von 60 Euro und setzt nochmal eine zweiwöchige Zahlungsfrist.

Anfang Juni: Ich zahle nicht, schreibe zurück und bitte darum, inhaltlich auf den Fall einzugehen.

Ende Juni: Kurze Nachricht der BRB, in welcher um einen Scan der vorgezeigten Jahreskarte gebeten wird.

Anfang Juli: Ich schicke einen.

Kürzlich: Folgende Nachricht der BRB:
[...]Wir haben den Vorfall erneut geprüft und können Ihnen mitteilen, dass wir das erhobene Beförderungsentgelt auf den Fahrpreis für die gefahrenen Strecke von Kaufering nach Augsburg-Hauptbahnhof, in Höhe von 9,70 EUR reduzieren.

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine reine Kulanzentscheidung handelt und keine Berufungsmöglichkeit für andere, ähnliche Fälle abzuleiten ist. Bei einem erneuten Vorfall werden unsere Tarifbestimmungen greifen.

Wir bitten Sie um Ausgleich unserer Forderung, in Höhe von 9,70 EUR, innerhalb von 14 Tagen unter Angabe der EBE - Vorfallnummer [...]

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen [...]


Keine weitere Begründung, kein inhaltliches Wort zum Fall... Nun:

- Korrekt wären 7,10, aber gut, ab und zu passiert es mir beim Bahnfahren auch umgekehrt, daß ich mal ein paar Euro gewinne, die mir eigentlich nach den Regeln nicht zustehen, von daher würde ich ohne weiter nachzuhaken 9,70 zahlen.

- Problem ist aber: Wenn ich das mache und die Sache nicht bereinigt wird, werde ich wahrscheinlich als Schwarzfahrer gespeichert? Solange ich überhaupt noch nennenswert bahnfahre, könnte es durchaus vorkommen, daß ich wieder mal außerhalb der Schalteröffnungszeiten einen spontanen Umweg über Kaufering mache. Da mir die BRB ja nicht verraten wollte, welches Vorgehen sie dann zum Kauf der Umwegkarte erwartet, werde ich dann natürlich wieder die einzige sich mir erschließende Möglichkeit wählen, nämlich über den Schaffner. Wenn ich dann unwahrscheinlicherweise wieder mal an einen gerate, der mir eine Nacherhebung statt einer Umwegkarte gibt, werde ich möglicherweise als "Wiederholungstäter" eingestuft, die kommen dann mit Leistungserschleichung daher und das Sichwehren wird noch aufwendiger? Oder wenn ich wirklich mal eine Fahrkarte vergesse oder verliere, dann sehen die vielleicht "nein, das ist nicht glaubhaft, der ist schonmal mit einer komischen Ausrede schwarzgefahren und wir haben ihn begnadigt"?
Ich dachte mir deshalb: Ich zahle, aber ich drehe dieses Kulanzgelaber mal um und schreibe selbst eine Nachricht mit einem Inhalt wie: "Ich zahle nun 9,70 Euro. Beachten Sie aber, daß dies eine reine Kulanzleistung meinerseits ist. Mangels inhaltlicher Stellungnahme Ihrerseits muß ich weiterhin davon ausgehen, korrekt gehandelt zu haben und behalte mir vor, in künftigen Fällen auf einer tarifkonformen Umwegkarte zu bestehen und unbegründete Forderungen zu ignorieren." Ist das sinnvoll? Haben Sie einen anderen unkomplizierten Vorschlag?


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