! längere Antwort (Fahrkarten und Angebote)

Gast, Dienstag, 05.05.2020, 17:20 (vor 2141 Tagen) @ sibiminus

Vielen Dank für die Einschätzungen.

Ja, mir kamen manche Formulierungen in den Tarifbestimmungen auch zu schwammig vor, um konkrete Schlüsse ziehen zu können. Daß ich mit gültiger Fahrkarte unterwegs war, erschien mir mit der von Ihnen genannten Begründung ziemlich klar. Auf der Nacherhebung steht als Grund „ohne Fahrschein“ - nicht einmal das Wort „gültig“ steht dabei -, das ist dann also im Sinne des Tarifs eine falsche Beschuldigung.

Die BRB ja auch die „Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Zeitkarten“ für gültig, das sollte dann ja für meinen Fall die einschlägigste Quelle sein. Dort liest man:

B.7.2
Bei Umwegen ist der Unterschied zwischen den Flexpreisen für den in der Fahrkarte aus-gewiesenen Weg und dem neuen Weg zu zahlen.

Was ich zahlen muß, ist also ganz klar definiert, in meinem Fall 7,10 Euro. Aber wie, wo und wann das zu zahlen ist, steht nicht dabei. Wenn ich dem einzigen für mich ohne stundenlangen zusätzlichen Zeitaufwand erreichbaren Unternehmensvertreter schnellstmöglich nach der Reiseentscheidung die geschuldeten 7,10 Euro anbiete, meine ich halt, alles getan zu haben, was man aus B.7.2 an Verpflichtungen ableiten könnte...

Na, mal schauen, was sie sagen. Bis jetzt gar nichts. Falls es wirklich sein muß, kann ich ja noch die Schlichtungsstelle einschalten.


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