! längere Antwort (Fahrkarten und Angebote)

sibiminus, Dienstag, 05.05.2020, 08:58 (vor 2142 Tagen) @ wachtberghöhle

Hallo, vorab: das ist eine Fernanalyse. Bayrische Besonderheiten oder so was hab ich nicht auf dem Schirm.

Für Dich nich gut IMHO:

DIe BRB verkauft:

Besitzt der Fahrgast bei Fahrtantritt keine gültige Fahrkarte, so ist der Kauf einer Einzelfahrkarte sowie Hin- und Rückfahrkarte möglich, eventuelle Ermäßigungen werden berücksichtigt.
aus:

https://www.meridian-bob-brb.de/de/bayerische-regiobahn/tickets-brb/bordpreiszuschlag-b...

Du hast keinen Anspruch auf Verkauf im Zug, du hättest sagen können: Ich habe keinen Fahrschein für DIESEN Zug und möchte jetzt eine "Einzelfahrkarte" kaufen.

Die Beförderungsbedingungen der BRB sagen dazu etwas anderes. Sowohl im Ersten als auch im Zweiten Buch wird unter "2.1 Grundsätzliche Tarifanwendung" die Anwendung der BBDB festgelegt. Diese wiederum sagen unter A.3.8.2 zu dem Thema Folgendes: "Statt des erhöhten Beförderungsentgeltes kann der Reisende in Zügen, in denen ein Verkauf von Fahrkarten (einschließlich Übergang/Umweg) stattfindet, den festgesetzten Bordpreis zahlen, wenn er dem Zugbegleitpersonal bei der Prüfung der Fahrkarten unaufgefordert meldet, dass er keine gültige Fahrkarte besitzt und sofort eine Fahrkarte erwirbt."

Ich wollte von München über Kaufering nach Augsburg, eine Zeitkarte für die direkte Strecke ist vorhanden und der Umweg bepreisbar, ich hätte also einen Umwegaufpreis (Übergang? Wie ist nochmal die korrekte Bezeichnung?) gebraucht. Vorheriger Kauf am Schalter war wegen der verringerten Öffnungszeiten nicht möglich,

Die Aussage, daß Umwegaufpreise für die genannte Strecke nicht existieren, ist offensichtlicher Unsinn.


Das mag stimmen, ändert aber nichts am Problem, dass du keinen gültigen Fahrschein hattest.

Witzigerweise definieren die Beförderungsbedingungen der DB das nicht so: Der Fahrschein ist gültig*, bedarf aber einer Umwegfahrkarte². Diese BB wendet die BRB ja laut ihrem eigenen Tarif auch an, siehe oben.

* BBDB A.2.9: "Eine Fahrkarte ist ungültig, wenn (i) sie die erforderlichen Angaben, Eintragungen, Unterschriften und Lichtbilder nicht enthält, (ii) sie erheblich beschädigt oder in ihrem Inhalt unkenntlich gemacht oder unbefugt abgeändert wurde, (iii) sie nur in Verbindung mit einem Ausweis oder einer Berechtigungskarte (z.B. BahnCard) gültig ist und diese nicht vorgelegt werden können, gesperrt oder abgelaufen sind, (iv) ihre Geltungsdauer noch nicht erreicht oder abgelaufen ist oder (v) sie vorgeschriebene Entwertungen nicht aufweist."
² BBDB B.7.2: "Bei Umwegen ist der Unterschied zwischen den Flexpreisen für den in der Fahrkarte ausgewiesenen Weg und dem neuen Weg zu zahlen."

Aber wie ist die Rechtslage? Klar auf meiner Seite, da ein Kauf vorher nicht möglich war?


Nein.

Kann man so sehen, muss man aber nicht. Die Formulierung im aktuellen Tarif der DB gefällt mir da nicht so wirklich, das war früher eindeutiger. Eine Pflicht, statt einem Übergang einen Flexpreis (ggfs. als Antrittsfahrkarte oder auch nicht) zu kaufen, kann ich aber wirklich nirgends heraus lesen.

Andere Alternative: Dein Zeitmanagement an die Gegebenheiten anpassen.

Der Vorschlag ist mit "frech" noch sehr freundlich umschrieben. Gegeben die beschriebene Situation, hat der Gast m.E. so gehandelt, wie ich es erwarten würde. Im Hinblick auf die derzeitigen coronösen Einschränkungen halte ich die Reaktion der BRB-Zub nicht nur für tariflich falsch, sondern insbesondere maßlos.


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