FGR: Europäischer Rat 12/2019 zu Neufassung FGR-VO (Allgemeines Forum)

gnampf, Dienstag, 02.06.2020, 17:57 (vor 1396 Tagen) @ michael_seelze

Liest sich recht spannend: Ich frage mich, was hier unter "Unterlassung" zu verstehen ist. Nehmen wir mal an das EIU hat es unterlassen, Bäume in Gleisnähe zurückzuschneiden, durch extreme Wetterbedingungen geraten diese in den Gleisbereich, als direkte Folge davon verspätet sich ein Zug und der Fahrgast verpasst den Anschluss.
Bestünde ein Entschädigungsanspruch?

Das bedeutet "das EVU kann einfach erstmal alles ablehnen mit der Begründung das sie es nicht hätten verhindern können und du kannst ja dagegen klagen". Im Gegensatz zur aktuellen, sehr einfach Regelung bei der sich das EVU nur schwierig rausreden kann (und es trotzdem immer mal wieder versucht) kann man sich auf viel mehr (ungerechtfertigte) Ablehnungen einstellen. So wie man damals immer dem Stempel auf dem Verspätungsformular schon im Zug hinterher rennen musste damit man überhaupt eine Chance hat. Das Problem ist ja auch das ich als Kunde dem EVU ein Verschulden meist gar nicht nachweisen kann, da es dafür Einblick in viele Internas braucht.
Das ganze macht die Bahnen weder besser noch attraktiver oder günstiger... es verbessert nur mit Glück ihre Gewinne, insbesondere wenn sie regelmäßig miese Leistungen abliefern. Ist also ein Anreiz weniger Qualität abzuliefern.


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