Netten Brief schreiben mit Reisegutschein-Vorschlag (Allgemeines Forum)

Tommyboy, OWL, Sonntag, 21.03.2010, 22:43 (vor 5169 Tagen) @ GUM

Hallo,

auch ich würde einen Brief an den Comfort-Service oder ggf. auch an den Kundendialog schicken. Oder beides.
Der Kundendialog antwortete kürzlich auch erstaunlich schnell, innerhalb einer Woche habe ich meine fehlerhafte Reservierung erstattet bekommen und im Begleitschreiben wurde sogar auf den Inhalt meines Anschreibens eingegangen, ohne dass nur Textbausteine verwandt wurden.

In deinem Fall wäre es günstig gewesen, sich das Fehlen eines A-Wagens vom Zub bestätigen zu lassen. Aber wie schon erwähnt - so etwas erlebt man leider immer wieder bei der DB, rechtlich ist da wenig zu machen. Anders wäre es, wenn überhaupt kein A-Wagen gelaufen wäre. Natürlich ist verständlich, dass der Ärger dann schnell aufsteigt.

Ich hatte neulich auch erst wieder so einen Fall: eine NP-Fahrkarte sollte umgetauscht werden, genau einen Tag vor Gültigkeitsbeginn. Im Bahnhof A waren gerade die Systeme ausgefallen, also keine Erstattung möglich. Im Bahnhof B war gerade Mittagspause, nach 'ner halben Stunde Wartezeit erklärte mir der MA, die FK könne er nicht zurücknehmen, das müsste ich bei der Verkaufsstelle tun, bei der ich sie gekauft habe. Auf meine Anmerkung, dass dies eine Agentur sei, die jetzt geschlossen habe und auf das nahende Anbruchsdatum angesprochen (= 15 Euro Stornogebühr) zuckte er nur mit den Schultern. Im Bahnhof C war die MA nicht in der Lage, die FK mithilfe der Auftragssuche zu finden und zu stornieren. Als ich sie darauf hinwies, dass eine Erstattung nach den BB möglich sein müsse und ich mir andernfalls 15 Euro Gebühr ans Bein binden müsse wurde sie frech und meinte, dann müsse ich eben meine Normalpreis-Karten demnächst erst kurz vor Abfahrt kaufen. Im Bahnhof D war die Erstattung dann innerhalb von 2 Minuten erledigt. Wie gut, dass ich gerade Semesterferien habe und eine Semesterticket dazu. Und gerne Bahn fahre....

Gruß,
Tommyboy

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Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)


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