Erstattung bei überfülltem Zug? Hat jemand eine Idee? (Allgemeines Forum)

railan, Augsburg, Sonntag, 21.03.2010, 16:04 (vor 5169 Tagen)
bearbeitet von railan, Sonntag, 21.03.2010, 16:06

Hallo Wissende!

Kürzlich wollte ich mit Frau von Basel nach Augsburg fahren - 1.Klasse wie meistens im Fernverkehr.

In Basel mussten wir feststellen dass dem Zug (IC) 2 Wagen fehlten und einer davon war der 1.Klasse Wagen! Der Zug war knallvoll und der Zugbegleiter meinte, er hätte 18 1.Klasse Plätze (die im Bistrowagen) und die sind alle reserviert.

Bis dato war eine Platzreservierung bei diesen planmäßig mit 72 1.Klasse Sitzplätzen ausgestatten Zug am Montag nie notwendig und da wir nicht einsahen, mit einer gültigen 1.Klasse Fahrkarte die Reise evtl. bis Stuttgart im brechend vollen Gang zu stehen, ging ich zum Reisezentrum und habe um Änderung der zuggebunden Fahrkarte auf die nächste Verbindung gebeten.
Der Dame erklärte ich, dass der Zug statt der planmäßigen 72 nur 18 1.Klasse Plätze hatte. Das hat sie allerdings nicht interessiert. Sie erklärte mir, dass 1.Klasse Plätze vorhanden seien und wenn wir nicht reservieren, sei dies einzig und alleine unsere Schuld. Dass ich nicht davon ausgehen kann, dass die Bahn kurzfristig 75% der planmäßigen Sitzplätze nicht zur Verfügung stellt, ließ sie nicht gelten.
Ironischerweise hing im Reisezentrum direkt hinter ihr die großformatige Werbung „1.Klasse - mehr Platz, mehr Komfort, mehr Service“ oder so ähnlich. Darauf angesprochen verdrehte Sie nur die Augen, was Sie im Laufe des Gesprächs noch öfters tat. So wie dort bin ich bisher als „Komfort-Kunde“ bisher nie behandelt worden!

Nach dem Motto lieber schlecht sitzen als 1.-klassig stehen sind wir dann mit den IRE nach Ulm gefahren und wollten von dort mit ICE xxx um 22.08 Uhr weiter nach Augsburg. Der hatte dann eine Stunde Verspätung weshalb wir auch hier den Nachverkehrszug genommen haben - wieder 10 Euro Fahrpreis verschenkt... und über 90 Minuten später angekommen als mit der ursprünglich geplanten Verbindung.

Hat jemand eine Idee wie die man das ursprüngliche Ticket erstattet bekommen kann? In dem Fahrgastrechte-Formular ist dieser Fall ja praktischerweise nicht vorgesehen, eigene Angaben kann man ja auch keine machen und der E-Mail „Bahn-Comfort-Service“ stellt sich tot.

Danke schon mal

Grüße
Rainer


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