Erstattung bei überfülltem Zug? Hat jemand eine Idee? (Allgemeines Forum)

Graukärtchenfahrer, Symbaden, Sonntag, 21.03.2010, 16:42 (vor 5169 Tagen) @ railan
bearbeitet von Graukärtchenfahrer, Sonntag, 21.03.2010, 16:43

Der Dame erklärte ich, dass der Zug statt der planmäßigen 72 nur 18 1.Klasse Plätze hatte. Das hat sie allerdings nicht interessiert. Sie erklärte mir, dass 1.Klasse Plätze vorhanden seien und wenn wir nicht reservieren, sei dies einzig und alleine unsere Schuld.

Es gibt AFAIK laut den Beförderungsbedingungen keinen Sitzplatzanspruch, auch nicht in ersten Klasse. Die Antwort ist aber natürlich typisch :-(

[...]

Ironischerweise hing im Reisezentrum direkt hinter ihr die großformatige Werbung „1.Klasse - mehr Platz, mehr Komfort, mehr Service“ oder so ähnlich. Darauf angesprochen verdrehte Sie nur die Augen, was Sie im Laufe des Gesprächs noch öfters tat. So wie dort bin ich bisher als „Komfort-Kunde“ bisher nie behandelt worden!

Werbung != Wirklichkeit. :-(
Die Frau scheint sich bewußt über die zahlreichen Unzulänglichkeit bei der Bahn zu sein, ignoriert es aber in ihrer Machtlosigkeit und versucht die Verantwortung auf die Kunden abzuwälzen. Vielleicht auch deshalb, weil sie in ihrem Verantwortungsbereich keine Möglichkeiten sieht den Kunden entgegenzukommen, ohne selber zum Vorgesetzten zitiert zu werden und/oder Abmahnungen zu riskieren.

Bezüglich Basel:
Ich fuhr kürzlich mit einem IC in der Früh nach Basel und nahm extra diesen Zug und wollte dort in Richtung Zell umsteigen. Der IC blieb auf freier Strecke stehen, es gab keine Ansagen. Der IC kam genau zur Abfahrtzeit der S-Bahn der SBB in Basel an, mit +12. Wir rannten durch die Unterführung und sahen die S-Bahn pünktlich abfahren, keine Chance, sie hatte keine Minute auf die Umsteigegäste gewartet.
Der Herr am Service-Point meinte nur lapidar, daß es erst +60 Geld zurückgeben würde. Ich blieb also auf meinen teuren Fernverkehrsticket zum Normalpreis sitzen und war mit +30 zu spät am Ziel.

Mir geht es nicht darum die Bahn auszunehmen, aber die Fahrgastrechte gehen einfach nicht weit genug. In meinem Fall sollte die Differenz 1:1 zumindest ersetzt werden, da die Leistung nicht erfüllt wurde.
In Deinem Fall die Differenz Fahrpreis 1. Klasse zur 2. Klasse oder falls gewünscht eine kostenlose Umbuchung auf einen anderen Zug.

Hat jemand eine Idee wie die man das ursprüngliche Ticket erstattet bekommen kann? In dem Fahrgastrechte-Formular ist dieser Fall ja praktischerweise nicht vorgesehen, eigene Angaben kann man ja auch keine machen und der E-Mail „Bahn-Comfort-Service“ stellt sich tot.

Der "Bahn-Comfort-Service" scheint mir vollkommen ausgelastet zu sein. Ich hatte auf meine zahlreichen Beschwerden wochenlang warten müssen, bekam aber doch eine Antwort. Ich wurde zumindest sehr großzügig mit Punkten "entschädigt".


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